Über uns
Im weitgehend dezentralen Verantwortungsmodell der Technischen Universität München bündelt das Hochschulreferat 6 – Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz an zentraler Stelle Kompetenzen aus verschiedenen Fachgebieten im Sicherheitskontext. Dies ermöglicht eine fachkundige Beratung und Schulung sowie die qualifizierte Beschreibung von Musterprozessen, um die Führungskräfte zu unterstützen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf Basis von Gesetzen, teilweise konkretisiert durch TUM-spezifische Organisationsverfügungen.
Im zentralen Informationssystem der Hochschulleitung für alle Arbeits- und Gesundheitsschutzfragen – AGUM – trägt das Hochschulreferat 6 durch die kontinuierliche Prüfung und Pflege zur Rechtssicherheit der Inhalte bei. Weiterhin organisiert das Hochschulreferat 6 im Auftrag des Hochschulpräsidiums das Beauftragtenwesen, beobachtet die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch regelmäßige Begehungen aller Einrichtungen und hält den Kontakt zu den Aufsichtsbehörden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz (safety)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) beraten und unterstützen die Hochschulleitung sowie alle Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Sifas helfen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung, des Brandschutzes und zahlreicher weiterer gesetzlicher Vorschriften. Sie sind bei der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.
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Betriebsärzte unterstützen die Hochschulleitung sowie die Führungskräfte und beraten die Beschäftigten und untersuchen sie anlassbezogen. Die Betriebsärzte sind bei der Ausübung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sie beraten bei der Planung von Arbeitsstätten und der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, persönlicher Schutzausrüstung, und bei Fragen der Ergonomie. Sie helfen bei der Untersuchung und Analyse arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen.
Der betriebspsychologische Dienst steht allen Beschäftigten in der psychosozialen Beratung zur Verfügung. Er ist in seiner psychologischen Fachkunde weisungsfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Strahlenschutz
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern unterliegt restriktiven gesetzlichen Regelungen und ist an der TUM in der „Organisationsverfügung Strahlenschutz“ geregelt. Hilfe zu behördlichen Verfahren, zur Planung und dem Schutz von Personen beim Umgang mit ionisierender Strahlung erhalten Sie durch die Strahlenschutzreferentin.
Gentechnik
Der Betrieb und die Betreuung der gentechnischen Anlagen ist an der TUM durch die Organisationsverfügung „Gentechnik in geschlossenen Systemen“ geregelt. Hilfestellungen zu den Verfahrenswegen und zur Übertragung von Verantwortlichkeiten im Bereich der gentechnischen Betriebsstätten erhalten Sie durch die Gentechnikreferentin.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die Arbeitsgruppe TUMgesund ist zuständig für die inhaltliche, konzeptionelle und organisatorische Unterstützung der Projekte und Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung für alle Beschäftigten an der TUM. Sie setzt sich aus zahlreichen Akteuren und Akteurinnen der TUM zusammen.
Werkfeuerwehr der TUM am Forschungscampus Garching
Die staatlich anerkannte Werkfeuerwehr der Technischen Universität München ist auf dem gesamten Forschungsstandort Garching, einschließlich der Forschungsneutronenquelle und allen ansässigen Instituten für den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz, die technische Hilfeleistung, die Werkrettung sowie für Brandsicherheitswachen zuständig. Insgesamt 61 Einsatzkräfte stehen mit 12 Einsatzfahrzeugen rund um die Uhr zur Verfügung und bieten neben den ca. 1.600 Einsätzen pro Jahr diverse Dienstleistungen rund um den Brandschutz für die Studierenden und Mitarbeitenden an.
Gefahrguttransport
Die Hochschule ist im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt. Es muss daher, abhängig von Art und Menge der Gefahrgüter, mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt sein. Der Gefahrgutbeauftragte berät die Verantwortlichen, um eine sichere Beförderung von Gefahrgütern zu gewährleisten. Als Gefahrgutbeauftragter darf tätig werden, wer Inhaber eines für die betroffenen Verkehrsträger gültigen Schulungs-/Prüfungsnachweises ist.
An der TUM ist der/die Gefahrgutbeauftragte extern bestellt und organisatorisch dem Hochschulreferat 6 - Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz zugeordnet.