Strahlenschutz

An der TUM regelt die Organisationsverfügung „Strahlenschutz“ (OrgV StrlSch) den Vollzug des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, der atomrechtlichen Entsorgungsverordnung und die Organisation des Strahlenschutzes sowie die Übertragung von Pflichten und Befugnissen im Strahlenschutz an der Technischen Universität München.

Das Hochschulreferat 6 ist an der TUM für alle Vorgänge zuständig, die einer Genehmigung oder Anzeige nach Atomgesetz (AtG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) oder Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bedürfen, mit Ausnahme der eigenständigen Zuständigkeitsbereiche der Wissenschaftlichen Zentralinstitute "Radiochemie München (RCM)" und "Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II)".

Im Falle eines genehmigungsfreien Umgangs mit radioaktiven Stoffen besteht eine Mitteilungspflicht an das Hochschulreferat 6.

Hilfe bei Fragen zum Strahlenschutz, behördlichen Verfahren und dem Schutz von Personen beim Umgang mit ionsierender Strahlung erhalten Sie durch die Strahlenschutzreferentin des Hochschulreferats 6.

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Bevollmächtigte und Beauftragte Personen

Die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Organisationsverfügung Strahlenschutz der TUM (OrgV StrlSch) legen zwei individuell benannte Funktionsträger im Bereich Strahlenschutz fest.

Die Strahlenschutzbevollmächtigten vor Ort (SSBvvO) nehmen im Auftrag des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) innerhalb ihres Entscheidungsbereichs organisatorische und administrative Aufgaben wahr. Sie sorgen für eine ausreichende Bereitstellung aller finanziellen, räumlichen und personellen Ressourcen für die anforderungsgerechte Erfüllung der Strahlenschutzaufgaben. Sie schlagen die in ihrem Bereich zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vor und erlassen unter deren Mitwirkung die für den Bereich gültige Strahlenschutzanweisung. Sowohl die Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten als auch die Freigabe der Strahlenschutzanweisung erfolgt durch das Hochschulreferat 6

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Strahlenschutzbeauftragte haben anders als Sicherheitsbeauftragte in ihrem Zuständigkeitsbereich unter anderem die Verantwortung für die Einhaltung der Schutzvorschriften der Strahlenschutzverordnung. Zur Durchsetzung wird ihnen unabhängig von der dienstrechtlichen Stellung deshalb gegenüber allen Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden oder sich aufhalten, Weisungsbefugnis in Sachen Strahlenschutz erteilt. Ihre Bestellung erfolgt nach Prüfung der erforderlichen Sachkunde durch das Hochschulreferat 6 oder (in den Bereichen RCM und FRMII) durch die jeweils abweichend zuständigen zentralen Strahlenschutzbevollmächtigen.

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Strahlenpässe und Dosimeter

Strahlenpässe und Dosimeter für den Einsatz in externen Anlagen/Einrichtungen und Dosimeter für den Einsatz bei Experimenten an der Forschungsneutronenquelle Heinz-Maier-Leibniz (FRMII) können beim Hochschulreferat 6 angefordert werden.

Bei Fragen zu Dosimetrie oder Strahlenpässen wenden Sie sich bitte an die Strahlenschutzreferentin des Hochschulreferats 6.

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Strahlenschutzkurse

Eine Übersicht aller Anbieter von Strahlenschutzkursen stellt das Bundesamt für Strahlenschutz auf seinen Webseiten zur Verfügung.

Die Technische Universität München, Hochschulreferat 6 - Gesundheit, Sicherheit, Strahlenschutz bietet bis auf weiteres keine Kurse zum Erwerb bzw. Erhalt (=Aktualisierung) der Fachkunde im Strahlenschutz mehr an.