Gentechnik

An der TUM regelt die Organisationsverfügung „Gentechnik in geschlossenen Systemen“ (OrgV GenT-igS) die Organisation und den Vollzug der Gentechnik-Rechtsvorschriften, die Übertragung von Pflichten des Betreibers sowie die Verantwortlichkeiten der Funktionsträger im Bereich der ,,Gentechnik in geschlossenen Systemen“ (gentechnischen Anlagen nach den Sicherheitsstufen S1 bis S4) hochschulweit.

Insbesondere beschreibt die hochschulweit verbindliche Organisationsverfügung das Zusammenwirken der dezentralen Wahrnehmung von Aufgaben durch die Funktionsträger vor Ort mit der hochschulzentralen Stelle.

Das Hochschulreferat 6 übernimmt hier eine zentrale Funktion, die die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (i. W. Regierung von Oberbayern) koordiniert.

Kontakt: Frau Dr. G. Lücking | Mehr zum Thema | Fragen zum Thema | Organisationsverfügung GenT-igS

Beauftragte Personen

Die Gentechnik-Rechtsvorschriften sehen zusätzlich zu den Funktionsträgern im Bereich Arbeitsschutz zwei weitere individuell benannte Funktionsträger vor, deren Bestellung nach Prüfung der erforderlichen Sachkunde nach §17 GenTSV ausschließlich durch das Hochschulreferat 6 erfolgt. Die Bestellurkunden werden an die Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) geleitet. Die personalverwaltenden Stellen der TUM erhalten eine Information zu den übertragenen Funktionen. Eine Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen „Sicherheit in der Gentechnik“ für Projektleiter und BBS zum Erwerb der Sachkunde finden Sie im AGU-System (Abschnitt "Externe Angebote...").

Projektleiter planen, leiten und beaufsichtigen die in der gentechnischen Anlage durchgeführten Arbeiten. Sie werden auf Vorschlag durch den "Inhaber der Leitungsfunktion" und nach  Prüfung der Sachkunde gemäß §15 GenTSV durch das Hochschulreferat 6 bestellt. Die Funktion des Projektleiters kann auch durch den "Inhaber der Leitungsfunktion selbst wahrgenommen werden. Ein Projektleiter darf jedoch nicht gleichzeitig Beauftragter für Biologische Sicherheit im Rahmen derselben gentechnischen Arbeit sein.

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Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) haben wie Sicherheitsbeauftragte unterstützende Aufgaben. Zusätzlich kontrollieren sie die Projektleitung einer gentechnischen Anlage und legen hierüber einen jährlichen Bericht vor. Sie werden auf Vorschlag durch den "Inhaber der Leitsungsfunktion" und nach  Prüfung der Sachkunde gemäß §17 GenTSV durch das Hochschulreferat 6 bestellt. Ein Beauftragter für Biologische Sicherheit darf nicht gleichzeitig Projektleiter oder Betreiber der Anlage/Inhaber der Leitungsfunktion im Rahmen derselben gentechnischen Arbeit sein.

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Schriftverkehr

Die Kommunikation im Bereich Gentechnik mit den zuständigen Behörden erfolgt über das Hochschulreferat 6. Das schließt die rechtsverbindliche Entgegennahme des behördlichen Schriftverkehrs im Namen der TUM mit Weiterleitung an die Funktionsträger der einzelnen gentechnischen Anlagen ebenso ein wie in Gegenrichtung die Bearbeitung von (An-)Meldungen, Mitteilungen u. ä. der Betreiber (ILF) an die Regierung von Oberbayern.