Betriebsärztlicher Dienst an der TUM

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ist Ihr(e) direkte(r) Ansprechpartner*in in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Ziel ist, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden aller Beschäftigten zu fördern und aufrecht zu erhalten und Sie vor Gefahren zu schützen, die sich aus ungünstigen Arbeitsplatzbedingungen oder dem Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bzw. biologischen Materialien ergeben.

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin führt Untersuchungen im Hinblick auf spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz durch. Im Einzelnen können dies sein: Sehteste, Hörprüfungen, Lungenfunktionsanalysen, Laboruntersuchungen (Blut und Urin) aber auch - bei Bedarf - EKG, Belastungs-EKG. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Untersuchungen besteht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen. Diese sind beispielsweise in der Biostoff- oder Gefahrstoffverordnung festgelegt.

Er/Sie führt regelmäßig Arbeitsplatzbegehungen durch und berät Beschäftigte und Arbeitgeber sowie den Personalrat hinsichtlich einer optimalen Arbeitsplatzgestaltung. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ist durch eine spezifische Weiterbildung für diese Aufgaben vorbereitet.

Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin kennt nicht nur Ihre Krankheiten sondern auch das soziale Umfeld. Dieses Vertrauensverhältnis soll und muss bestehen bleiben!

Anders jedoch als die Hausärzte kennt der Betriebsarzt/die Betriebsärztin die spezifischen Arbeitsplatzbedingungen vor Ort und kann ...

· drohende Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz erkennen,

· dem Arbeitgeber und dem Personalrat Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung unterbreiten,

· die Umsetzung von Beschäftigten an andere Arbeitsplätze anregen, falls dies medizinisch geboten erscheint,

· weitergehende Untersuchungen durch auswärtige Fachärzte bei Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung oder gar auf eine Berufskrankheit empfehlen.

Nein !

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin unterliegt - wie jeder andere Arzt/Ärztin - der ärztlichen Schweigepflicht. Befunde, medizinische Daten, persönliche Probleme dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Allein der Beschäftigte kann den Betriebsarzt/die Betriebsärztin von dieser Schweigepflicht entbinden. Insofern ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin eine Vertrauensperson.

Sogenannte spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften und besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden müssen, münden in eine arbeitsmedizinische Beurteilung. Das Ergebnis enthält keine ärztlichen Diagnosen. Es wird mit Ihnen jeweils besprochen und Sie erhalten eine Kopie dieser Beurteilung für Ihre Unterlagen ausgehändigt.

Jede(r) Beschäftigte hat das Recht den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zu konsultieren, wenn er dies wünscht. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Beschäftigte glaubt, dass Beschwerden durch den Arbeitsplatz hervorgerufen werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn chronische Beschwerden aufgrund einer (un)bekannten Krankheit bestehen, die Sie beunruhigen oder gerade am Arbeitsplatz verstärkt auftreten. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin kann in solchen Fällen anhand eigener Untersuchungen aber auch durch Sichtung von Vorbefunden, die Sie mitbringen, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ist auch vertrauliche Ansprechperson

· für Probleme im sozialen Umfeld (privat und am Arbeitsplatz),

· bei Problemen im psychologischen Bereich, vor allem bei Suchtproblemen (Alkohol, Drogen etc.)

· für Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz aus den unterschiedlichsten Gründen "nicht mehr zurechtkommen"

Hier erhalten Sie die Kontaktdaten der Betriebsärzt*innen an der TUM

 

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter 19222 oder den Rettungsdienst unter 112.

Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, wie z.B. die Unterscheidung zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge, die Vorsorgekartei sowie das an die Neuregelung angepasste Formular „Auftrag für arbeitsmedizinische Vorsorge“ finden Sie unter tum-a

gu-hochschulen-de.eaccess.ub.tum.de/.

 

Informationen zu den Aufgaben der Betriebsärzte finden Sie unter https://tum-agu-hochschulen-de.eaccess.ub.tum.de/aufbauorganisation/betriebsaerzte-/-betriebsaerztliche-dienste

  • Beratung in allen arbeitsmedizinischen Fragen wie:
    • Planung von Arbeitsstätten, Pausenräumen, sanitären Anlagen.
    • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzausrüstung und Körperschutzmitteln.
    • Fragen der Ergonomie, der Arbeitszeit, des Arbeitsrhythmus, der Arbeitsverfahren.
    • Untersuchung und Analyse von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung dieser Erkrankungen.
       
  • Beratung und Unterstützung bei Fragen der Organisation der Ersten-Hilfe.
  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, psychische Belastungen.
  • Beratung der Arbeitnehmer bei individuellen gesundheitlichen Einschränkungen z.B.:
    • (Wieder-)Eingliederung bei chronischer/längerer Erkrankung.
    • Schwerbehinderung
    • Schwangerschaft
       
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge ggf. arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" sowie die Erfassung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse.
  • Untersuchung von arbeitsbedingten Erkrankungen, Unfällen und Erarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung.
  • Regelmäßige und anlassbezogene Begehungen aller Bereiche der Hochschule.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Beratung bei Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Kontrolle der Benutzung.
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses und weiteren Gremien im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Beratung und Information der Führungskräfte bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Hinwirken auf arbeits- und gesundheitsschutzgerechtes Verhalten.
  • Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen wie Personalräte, Schwerbehindertenvertretung und sonstigen Akteuren des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wie den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten.
  • Mitwirkung bei Schulungen für Führungskräfte und Beschäftigte zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Einhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung.