Notfallsanitäter/-innen für die Grundausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst (QE2)
Bewerbungsschluss: 18. August 2023
Einstellungsprüfung: Herbst 2023
Ausbildungsbeginn: Frühjahr 2024
Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Notfallsanitäter*in oder in einem anderen feuerwehrförderlichen Beruf
- Mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 29 Jahre. (auf Sonderantrag auch bis 35 Jahre möglich)
- Sie wohnen im Großraum München und dessen Einzugsbereich oder möchten dorthin umziehen?
Nach erfolgreicher Bewerbung und bei gesundheitlicher Eignung:
- stellen wir Sie im Beamtenverhältnis ein.
- absolvieren Sie bei einer bayerischen Berufsfeuerwehr die zwölfmonatige Ausbildung, bestehend aus dem Grundlagen-Modul und dem Rettungssanitäter-Modul.
- übernehmen wir Sie nach bestandener Qualifikationsprüfung als Brandmeister/-in und werden im Einsatzdienst der Feuerwehr verwendet.
- gewähren wir Ihnen attraktive Zulagenmodelle.
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst der 2. Qualifikationsebene kann eingestellt werden, wer:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates bzw. Vertragsstaates hat
- einen einwandfreien Leumund, verfassungstreue und keine Vorstrafen nachweist
- mindestens 165 cm groß ist
- feuerwehrdiensttauglich ist
- die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
- das Deutsche Sportabzeichen – Bronze – und das Deutsche Schwimmabzeichen – Bronze – erworben hat oder gleichwertige Leistungen nachweist
- das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (auf Sonderantrag auch bis 35 Jahre möglich)
- die sportliche, schriftliche und praktische Einstellungsprüfung bestanden hat
- keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und im Rahmen der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung unter anderem die Anforderungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 und der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 300 HH (Feuerwehrtauglichkeit) erfüllt.
Ergänzende Erläuterungen zu den Einstellungsvoraussetzungen:
Sehvermögen
Das Tragen von Kontaktlinsen ist im Einsatzdienst aus Gründen der Unfallverhütung nicht zulässig. Damit darf diese Art der Sehhilfe auch nicht bei den Einstellungsprüfungen und der amtsärztlichen Untersuchung verwendet werden. Sofern Sie eine Sehhilfe benötigen, reichen Sie bitte das verlinkte Formular Augenarzt zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.
Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze
Der entsprechende Nachweis muss von einer berechtigten Prüfstelle ausgestellt worden sein. Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) hat zusammen mit der Kultusministerkonferenz zum 01.01.2020 eine neue Prüfungsordnung Schwimmen (mit Prüfungsordnung Retten) erlassen. Als Nachweis werden ausschließlich Schwimmabzeichen nach den dort festgelegten neuen Bestimmungen akzeptiert.
Einwandfreier Leumund
Die Nachweise (z. B. behördliches Führungszeugnis sowie Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz) hinsichtlich des einwandfreien Leumunds (= verfassungstreu und keine Vorstrafen) sind erst nach Aufforderung durch die Prüfungsstellen der Einstellungsbehörde nach dem Auswahlverfahren vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass an der TUM Hochsicherheitsbereiche betreten werden und hierfür eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz erfolgt.
Tätowierungen und Körpermodifikationen
Tätowierungen und Körpermodifikationen dürfen inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Motive darstellen. Bei undefinierbaren Tätowierungen (z. B. Schriftzeichen) hat die/der Bewerber*in eine Erklärung zur Bedeutung der Tätowierung abzugeben. Beim Tragen der Dienstkleidung dürfen die Tätowierungen und Körpermodifikationen nicht sichtbar sein. Dies gilt insbesondere für Tätowierungen und Körpermodifikationen im Nacken- und Kopfbereich sowie am unteren Drittel der Unterarme.
Körpermodifikationen dürfen ferner nicht die körperlichen Leistungsfähigkeiten einschränken oder die Bedienung und Funktionsfähigkeit von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und feuerwehrtechnischem Gerät beeinträchtigen. Eine Überprüfung und Entscheidung über die Tolerierung der Tätowierung bzw. Körpermodifikation erfolgt im Einzelfall durch die Prüfungsstellen der Einstellungsbehörde.
Gesundheitliche Eignung
Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt im Rahmen einer amtsärztlichen sowie einer betriebsärztlichen Untersuchung. Diese Einstellungsuntersuchungen finden erst nach einem insgesamt erfolgreichen Auswahlverfahren statt und werden nur durch unsere personalverwaltende Stelle angeordnet.
Zur gesundheitlichen Eignung gehören:
- Gutes Sehvermögen. (Formular Augenarzt, sofern eine Sehhilfe benötigt wird)
- Keine gesundheitlichen Einschränkungen.
- Erfüllung der Anforderungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26.3 und der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 300 HH.
- Gültiger Masernschutznachweis.
Die TUM strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an, qualifizierte Frauen werden deshalb nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der genannten Tätigkeit ein Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden muss.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt eingestellt, sofern diese die Voraussetzungen der Feuerwehrdienstvorschrift 300 – Gesundheitliche Anforderungen und medizinische Untersuchungen für den Dienst in der Feuerwehr - erfüllen.
