Karriere & Beruf

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst der 2. Qualifikationsebene kann eingestellt werden, wer:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates bzw. Vertragsstaates hat
  • einen einwandfreien Leumund, verfassungstreue und keine Vorstrafen nachweist
  • mindestens 165 cm groß ist
  • feuerwehrdiensttauglich ist
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • das Deutsche Sportabzeichen – Bronze – und das Deutsche Schwimmabzeichen – Bronze – erworben hat oder gleichwertige Leistungen nachweist
  • das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • die sportliche, schriftliche und praktische Einstellungsprüfung bestanden hat
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen hat und im Rahmen der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung unter anderem die Anforderungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 und der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 300 HH (Feuerwehrtauglichkeit) erfüllt.

 

Ergänzende Erläuterungen zu den Einstellungsvoraussetzungen:

Sehvermögen

Das Tragen von Kontaktlinsen ist im Einsatzdienst aus Gründen der Unfallverhütung nicht zulässig. Damit darf diese Art der Sehhilfe auch nicht bei den Einstellungsprüfungen und der amtsärztlichen Untersuchung verwendet werden. Sofern Sie eine Sehhilfe benötigen, reichen Sie bitte das verlinkte Formular Augenarzt zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze

Der entsprechende Nachweis muss von einer berechtigten Prüfstelle ausgestellt worden sein. Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) hat zusammen mit der Kultusministerkonferenz zum 01.01.2020 eine neue Prüfungsordnung Schwimmen (mit Prüfungsordnung Retten) erlassen. Als Nachweis werden ausschließlich Schwimmabzeichen nach den dort festgelegten neuen Bestimmungen akzeptiert. 

Einwandfreier Leumund

Die Nachweise (z. B. behördliches Führungszeugnis sowie Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz) hinsichtlich des einwandfreien Leumunds (= verfassungstreu und keine Vorstrafen) sind erst nach Aufforderung durch die Prüfungsstellen der Einstellungsbehörde nach dem Auswahlverfahren vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass an der TUM Hochsicherheitsbereiche betreten werden und hierfür eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz erfolgt.

Tätowierungen und Körpermodifikationen

Tätowierungen und Körpermodifikationen dürfen inhaltlich nicht gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen sowie keine sexuellen, diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Motive darstellen. Bei undefinierbaren Tätowierungen (z. B. Schriftzeichen) hat die/der Bewerber*in eine Erklärung zur Bedeutung der Tätowierung abzugeben. Beim Tragen der Dienstkleidung dürfen die Tätowierungen und Körpermodifikationen nicht sichtbar sein. Dies gilt insbesondere für Tätowierungen und Körpermodifikationen im Nacken- und Kopfbereich sowie am unteren Drittel der Unterarme.

Körpermodifikationen dürfen ferner nicht die körperlichen Leistungsfähigkeiten einschränken oder die Bedienung und Funktionsfähigkeit von Dienstkleidung, persönlicher Schutzausrüstung und feuerwehrtechnischem Gerät beeinträchtigen. Eine Überprüfung und Entscheidung über die Tolerierung der Tätowierung bzw. Körpermodifikation erfolgt im Einzelfall durch die Prüfungsstellen der Einstellungsbehörde.

Gesundheitliche Eignung

Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt im Rahmen einer amtsärztlichen sowie einer betriebsärztlichen Untersuchung. Diese Einstellungsuntersuchungen finden erst nach einem insgesamt erfolgreichen Auswahlverfahren statt und werden nur durch unsere personalverwaltende Stelle angeordnet.

Zur gesundheitlichen Eignung gehören:

  • Gutes Sehvermögen. (Formular Augenarzt, sofern eine Sehhilfe benötigt wird)
  • Keine gesundheitlichen Einschränkungen.
  • Erfüllung der Anforderungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26.3 und der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 300 HH.
  • Gültiger Masernschutznachweis.
  • Gültiger Impfnachweis gegen das Coronavirus

 

Bewerbung

Sofern Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.

Wir wickeln den Großteil unseres Schriftverkehrs elektronisch ab. Bewerbungen werden ausschließlich über das Onlinebewerbungsverfahren angenommen.

 

 

Auswahlverfahren

Nach Bewerbungsschluss erhalten Sie zunächst eine Einladung zur Einstellungsprüfung. Diese findet in der Regel bei der Berufsfeuerwehr München statt. Bitte beachten Sie, dass zeitgleiche Bewerbungsverfahren bei der Landeshauptstadt München und der Technischen Universität München nicht möglich sind.

Die Einstellungsprüfung besteht aus drei Teilen, welche auf zwei Termine aufgeteilt sind.

  1. Sporttest (erster Termin)
  2. Schriftlicher Test (zweiter Termin)
  3. Praktischer Test (zweiter Termin)

Sollten Sie im ersten Teil (Sporttest) nicht erfolgreich sein, können Sie am zweiten Teil nicht teilnehmen. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen finden Sie hier.

 

Einstellungsverfahren

Wenn Sie sich im Auswahlverfahren erfolgreich durchgesetzt haben, beginnt das eigentliche Einstellungsverfahren. Die wesentlichen Bestandteile sind:

  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung durch amtsärztliche sowie betriebsärztliche Untersuchung
  • Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde sowie Zuverlässigkeitsüberprüfung (§12b AtG)
  • Wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind stellen wir Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf ein.

 

Ausbildungsdauer

Der Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes folgt beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Vorgaben, dauert 12 Monate und setzt sich aus mehreren Pflichtmodulen zusammen:

  • sechsmonatiger Grundausbildungslehrgang (B1) bei einer bayerischen Berufsfeuerwehr
  • dreimonatige Ausbildung zum Rettungssanitäter*in (BayRettSanV)
  • weiteren berufspraktischen Ausbildungsabschnitten (Vorbereitungsdienst)
  • Erwerb der Führerscheinklasse C falls noch nicht vorhanden
  • Qualifikation Rettungsschwimmer*in

Während der 12-monatigen Ausbildungszeit erhalten Sie eine Besoldung (Anwärterbezüge) nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz und gesetzlich geregelte Zulagen sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

Die Ausbildung endet mit erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene des feuerwehrtechnischen Dienstes gemäß Fachverordnung Feuerwehr (FachV-FW)

 

Perspektive

Bei erfolgreichem Abschluss und persönlicher Eignung wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe angestrebt. Danach werden Sie innerhalb der Werkfeuerwehr TUM im Einsatzdienst der Feuerwehr und auf dem TUM eigenen Rettungswagen im Schichtdienst eingesetzt. Bei besonderen dienstlichen Bedarfen kann auch eine Verwendung im Tagesdienst erfolgen. Darüber hinaus werden Sie unter anderem als Maschinist*in oder Disponent*in fortgebildet und eingesetzt. In den einsatzfreien Zeiten haben Sie die Möglichkeit sich in einem der vielfältigen Sachgebiete der Werkfeuerwehr einzuarbeiten und mitzuwirken.