Arbeitsschutz

Im Folgenden finden Sie jeweils kurze Beschreibungen zu wichtigen Themen aus dem Bereich Arbeitsschutz. Die volle Bandbreite dieser und weiterer Themen enthält das "Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem" (kurz: AGUM), welches das zentrale Informationssystem der Hochschulleitung für alle Arbeits- und Gesundheitsschutzfragen ist.

Arbeitsplätze und Gefährdungsbeurteilung

Viele Arbeitsplätze scheinen auf den ersten Blick wenig gefährlich zu sein. An anderen Arbeitsplätzen sind die Gefährdungen offensichtlich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gesundheitsgefahren an jedem Arbeitsplatz vorliegen können, egal ob es sich um einen Büroarbeitsplatz oder z. B. einen Arbeitsplatz mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen handelt.

Gefährdungen resultieren u.a. aus dem Arbeitsplatz sowie den dort eingesetzten Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen. Zunehmende Bedeutung gewinnen auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die häufig das Resultat zunehmender Arbeitsverdichtung und mangelnder Arbeitsorganisation sind.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist das systematische Ermitteln und Bewerten aller vorliegender Gefährdungen, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Ausnahme für alle Arbeitsplätze durchzuführen.

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema | Gefährdungsbeurteilungsdatenbank | Informationen und Hilfsmittel

Beauftragte Personen

An der Umsetzung von Maßnahmen im Arbeitsschutz wirken zahlreiche individuell beauftragte Personen mit. Die offizielle Bestellung dieser Personen erfolgt an der TUM zentral durch das Hochschulreferat 6.

Die Sicherstellung einer funktionierenden Ersten Hilfe ist für jede Einrichtung verpflichtend. Dazu gehört neben der Bereitstellung einer auf die betrieblichen Gefährdungen abgestimmten Erste-Hilfe-Ausrüstung (z.B. Verbandkästen) auch, dass 10% der Beschäftigten als Ersthelfer auszubilden sind (ArbSchG § 10, DGUV-Regel 100-001 4.8). Diese Ausbildung muss durch eine vom Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle durchgeführt werden. Das Hochschulreferat 6 organisiert die hierfür nötigen Kurse, bestellt die so ausgebildeten Personen zu betrieblichen Ersthelfern und hilft Ihnen den Überblick über die verpflichtenden Nachschulungen zu behalten.

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema | Link zum Kursangebot

In Abhängigkeit von den betrieblichen Verhältnissen müssen von der jeweiligen Führungskraft Sicherheitsbeauftragte benannt werden. Als Mindestvorschrift ist in Bereichen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen die Führungskräfte bei der Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Sie haben keine Aufsichts- und Weisungsbefugnis und dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden (SGB VII § 22, DGUV-Regel 100-001 4.2). Die Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten erfolgt, unter Einbindung der Personalvertretung, durch das Hochschulreferat 6. Wir organisieren darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch von Sicherheitsbeauftragten und beraten Sie zum Schulungsangebot der Unfallkasse für Sicherheitsbeauftragte.

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema

Die Hochschule, als "Beteiligte" an der Beförderung gefährlicher Güter, muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der die Verantwortlichen hinsichtlich der sicheren Beförderung von Gefahrgütern berät. Dieser Gefahrgutbeauftragte ist an der TUM extern bestellt und organisatorisch dem Hochschulreferat 6 zugeordnet.

Die beauftragte Firma veranstaltet jährliche Unterweisungen für am Transport von Gefahrstoffen beteiligte Personen. Diese finden Sie im Kursangebot unter dem Schlagwort "Gefahrgutschulung".

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema | Kursangebot

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 setzt die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten (vor Inbetriebnahme der Einrichtung) voraus. Die Laserschutzbeauftragten unterstützen die Führungskräfte bei der Durchführung der Maßnahmen des Laserschutz - insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen, der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Organisation eines sicheren Betriebs der Anlagen (Einhaltung der Schutzmaßnahmen, Organisation von Wartungen oder Prüfungen, etc.). Sie haben Aufsichts- und Weisungsbefugnis sofern diese im Rahmen der Bestellung (schriftlich) übertragen wurden. Die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt durch das Hochschulreferat 6.

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema

Gesundheitsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge

Betriebsärzte sind in erster Linie vorbeugend tätig. Sie wirken mit unterschiedlichen Angeboten und Untersuchungen daran mit, Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge, Angebots- und Wunschvorsorge. Pflichtvorsorge wird von der Führungskraft als Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen während der Tätigkeit veranlasst. Anlässe zu arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorge können sich u.a. aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder Tätigkeiten in Lärmbereichen ergeben. Angebots- und Wunschvorsorge werden an der TUM ebenfalls angeboten. Beschäftigte können diese freiwillig wahrnehmen.

Alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen müssen von der Führungskraft auf Basis der Gefährdungsbeurteilung explizit beauftragt werden. Die Durchführung der Vorsorge gehört zu den Aufgaben des Betriebsarztes. (ArbSchG § 11, ASiG § 3, ArbMedVV §§ 2, 4, 5, GUV-I 504).

Mehr zum Thema | Fragen zm Thema

Ergonomie am Arbeitsplatz

Büroarbeiten bergen notorisch die Gefahr einer lang andauernden statischen Körperhaltung. Schmerzhafte Folgen wie Nackenschmerzen aber auch Sehnenscheidenentzündung, Carpaltunnelsyndrom oder andere Beschwerden können bei der Arbeit am Rechner auftreten.

Die richtige Auswahl der verwendeten Arbeitsgeräte und Bürostühle sowie deren optimale Einstellung auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Nutzer ist daher ein wichtiger Aspekt im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Da sich der Mensch aber an (ggf. langjährige) ungünstige Körperhaltungen gewöhnt, kann die Behebung von ergonomischen Mängeln zunächst irritieren und bedeutet eine Umstellung von „alten“ Gewohnheiten. Hier setzt das Angebot des Hochschulreferats 6 an, ergonomische Arbeitsgeräte vor dem Kauf zu testen um teure Fehlkäufe zu vermeiden.

Mehr zum Thema | Fragen zum Thema | Flyer Leihgeräte