Geschichte

Mit dem Bau des 1.Deutschen Forschungsreaktors (im Volksmund Atom Ei genannt) im Nordosten der Gemeinde Garching bei München zum Jahre 1957, wurde von der Technischen Universität München der Grundstein für das heutige ausgedehnte Forschungsgelände gelegt. Durch die anschließend errichteten Neu- und Erweiterungsbauten sowie die Aussiedlung weiterer Institute und Wissenschaftseinrichtungen aus dem Stammgelände wurden bereits Ende der 60er Jahre (etwa 1967) Forderungen der Aufsichtsbehörden (hier: Regierung von Oberbayern, Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, Landratsamt München u.v.m.) laut, den Brandschutz und Rettungsdienst selbst zu organisieren, der zur Installierung einer eigenen Werkfeuerwehr für die Hochschul- und Forschungseinrichtungen führen sollte.

Nach jahrelangen Gutachteranhörungen und rechtlichen Prüfungen, gab letztendlich der Beginn des Neubaus der Fakultät für Chemie, Biologie und Geowissenschaften in den Jahren 1975-78, sowie die strengeren Auflagen des Atomrechtes den Ausschlag eine, den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellte Feuerwehr aufzubauen. Im Rahmen dieser ersten Maßnahmen konnte über den damaligen Leiter der Berufsfeuerwehr München, Herrn Ltd. Oberbranddirektor Karl Seegerer, ab 1977 Herr Brandamtsrat Häringer als Berater und Organisator zum Aufbau der Feuerwehr der Technischen Universität München berufen werden. Durch diese aus heutiger Sicht glückliche Zusammenarbeit, konnte erreicht werden, daß eine berufliche Feuerwehr nach beamtenrechtlichen Vorschriften aufgebaut wurde.

Etwa ab April 1978 erfolgten die ersten Einstellungen der Feuerwehrmann-Anwärter, sowie ab Oktober des Jahres einige Führungskräfte, die von anderen Berufsfeuerwehren gewonnen werden konnten. Die Ausbildung der ersten 12 Feuerwehrmann-Anwärter erfolgte an den Standortfeuerwehrschulen der Berufsfeuerwehren München und Augsburg.

Als vorläufige Feuer- und Rettungswache wurde ein Teil des 1976 errichteten Gebäudes der Technischen Zentrale des Heizkraftwerkes (heute: Werkstätten-Bereich der Feuerwehr) genutzt.

Im Mai 1979 erfüllten bereits 18 der geforderten 48 Feuerwehrbeamten der Werkfeuerwehr alle beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, wie sie bei den gemeindlichen Feuerwehren (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften) üblich sind. Sie besuchten die gleichen Ausbildungslehrgänge und unterliegen den gleichen Prüfungsbedingungen. Dies war auch erforderlich, da mit Anerkennung der Feuerwehr die gleichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Werkfeuerwehr übertragen wurden, einschließlich der Verpflichtung zur nachbarschaftlichen Hilfeleistung.

Nachdem ein Großteil der geforderten Fahrzeuge und Geräte, sowie der Einrichtungen zu einem geordneten Wachbetrieb beschafft wurde, konnte am 1.Juni 1979 die erste von drei Wachschichten mit sechs Feuerwehrbeamten (1 Oberbrandmeister und 5 Feuerwehrmänner z.A.) ihren 24 –stündigen Dienst antreten.